Fédération des sociétés
fribourgeoises de laiterie

Freiburgischer
Milchverband

23 April 2026

Newsletter – Frühjahr 2026

News

Leitartikel - Ein schwieriger Milchmarkt

Seit Juli 2025 entwickelt sich der Schweizer Milchmarkt uneinheitlich.

Die Situation unterscheidet sich stark zwischen Industriemilch und Käsereimilch.

Die wiederholten Steuererhöhungen in den Vereinigten Staaten haben die Exporte von Gruyère AOP beeinträchtigt. Die Sortenorganisationen haben gezielte Massnahmen ergriffen, um den Verkauf in der Schweiz und im Ausland zu fördern.

So hat die Sortenorganisationen Gruyère eine vorübergehende Mengenbeschränkung von minus 5% für 2025 und weiteren minus 3% für 2026 festgelegt. Diese Entscheidungen zeugen von einem klaren Willen, den Markt präventiv zu steuern.

Die Sortenorganisationen Vacherin Fribourgeois, die derselben Logik eines verantwortungsvollen Mengenmanagements folgt, musste keine Mengenregulierung vornehmen.

Die Industriemilch durchläuft seit Ende Sommer 2025 eine schwierige Phase. Der Preisdruck im Grosshandel hat sich verstärkt, und die sinkenden Preise auf den ausländischen Märkten sowie die Lagerbestände belasten die Bewertungen. Der Rückgang des A-Milchpreises um 4 Rappen im vergangenen Februar ist eine direkte Folge davon. Derzeit befinden sich die Preise im Industriemilchsektor auf einem Tiefstand. Der Anstieg der Preise auf den internationalen Märkten ist das erste Anzeichen für eine strukturelle Verbesserung, die sich jedoch noch in weiter Ferne abzeichnet.

Auf Dachverbandsebene markierte die Versammlung der BO Milch vom 26. September 2025 ebenfalls einen Wendepunkt. Die getroffenen Entscheidungen – Anpassung der Regulierungsinstrumente, Verstärkung der Marktstützungsmassnahmen und verbesserte Koordination zwischen den Segmenten – gehen in die richtige Richtung. Sie zeigen, dass die Branche ihre Verantwortung wahrnimmt. Allerdings bleiben ihre Auswirkungen begrenzt, solange sich die internationale Konjunktur nicht verbessert. Die Instrumente sind vorhanden, können aber eine Marktschwäche nicht vollständig ausgleichen.

Die aktuelle Lage erfordert daher Disziplin und Solidarität. Die für AOP-Käse beschlossenen Beschränkungen stellen für die Produzenten eine Belastung dar, tragen aber dazu bei, den Wert mittelfristig zu erhalten. Im industriellen Sektor bleibt die Stabilisierung des Marktes oberste Priorität. Eine kurzfristige Produktionseinschränkung ist die sinnvollste Lösung.

In dieser "Milchinfo"-Ausgabe gehen wir näher auf die Beschlüsse der Sortenorganisationen für Vacherin Fribourgeois und Gruyère sowie auf die Massnahmen ein, die der Branchenverband Milch seit dem 26. September 2025 ergriffen hat. In einem schwierigen Marktumfeld bleibt der Zusammenhalt der Branche unser vorrangiges Ziel.

Yves Nicolet
Präsident FMV

In Absprache mit AGRI Fribourg wurden die üblichen Bezirksversammlungen des ersten Quartals abgesagt. Sie werden im Laufe des Jahres in einer anderen Form stattfinden, voraussichtlich im Spätsommer. In der Zwischenzeit hat der FMV beschlossen, seine Mitglieder mittels eines Newsletters auf dem Laufenden zu halten, in Anlehnung an seine Broschüre «Milch-Info», deren letzte Ausgabe aus dem Jahr 2023 stammt.

Nebst einer neuen Direktion, einer modernisierten Website und einem Newsletter hat der FMV auch neue Öffnungszeiten eingeführt. Die Rezeption ist folgendermassen besetzt:

  • Montag bis Donnerstag von 08:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
  • Freitag von 08:00 – 11:45 Uhr

Der Bericht mit dem Jahresrückblick 2025 ist hierverfügbar. Er wird der Delegiertenversammlung am 24. April vorgestellt.

Sabine Guex
Direktorin des FMV

Die Situation ist aussergewöhnlich und dramatisch. Die Lieferungen zum Jahresende 2025 lagen um bis zu 9% über dem Niveau des gleichen Monats im Jahr 2024. Ausserdem wiesen sie höhere Gehalte auf. Dies, obwohl die Exportmärkte aufgrund der Zollpolitik von Trump, des ungünstigen Wechselkurses und eines grossen Preisunterschieds zu unseren Nachbarn schwächeln. Billiger Käse aus dem Ausland konkurriert mit einheimischem Käse. Hinzu kommt noch eine Zunahme des aktiven Veredelungsverkehrs. All diese Faktoren führten in Verbindung mit mangelnden Verarbeitungskapazitäten zu einer noch nie dagewesenen katastrophalen Situation, sodass sogar Magermilch zur Biogasgewinnung verwendet werden musste.

Die Buttervorräte haben ein besonders besorgniserregendes Niveau erreicht. Um ruhig ins neue Jahr zu starten, sollte der ideale Vorrat zwischen 1'000 und 1'500 Tonnen liegen. Dieses Ziel wurde derzeit um 4’000 Tonnen überschritten, obwohl der Höhepunkt der Frühjahrslieferungen noch nicht erreicht ist.



Massnahmen

Anpassung des A-Preises: In einer ausserordentlichen Sitzung Mitte Dezember 2025 senkte der Vorstand der BO Milch den A-Richtpreis per 1. Februar um 4 Rappen bis Ende 2026, um die Preisdifferenz zur Europäischen Union zu verringern und damit die Marktanteile der Schweizer Milchprodukte zu sichern. Sollten diese Marktanteile aufgrund einer Überproduktion verloren gehen, würde sich das Problem weiter verschärfen.

Aktivierung des „Regulierungsfonds“: Die BO Milch hat in ihrer Sitzung im November 2025 Mittel zur Unterstützung des Exports von 2'000 Tonnen Rahm und 3'530 Tonnen Butter freigegeben. In einer Sitzung im Februar 2026 wurde eine weitere Tranche von 1'325 Tonnen hinzugefügt. Die Bedingungen für den Erhalt von Mitteln aus dem Fonds sind:

  • Export von Butter
  • Kauf von Milch C

Aufruf zur Produktionseinschränkung: Alle Schweizer Milchproduzenten werden aufgefordert, eine Menge von 105% der Lieferungen des Vorjahres nicht zu überschreiten.

Überlegungen für eine bessere Verwaltung der Mengen und Verarbeitungskapazitäten in der Zukunft: Die BO Milch hat eine Arbeitsgruppe gegründet, um ein System zu entwickeln, mit dem aussergewöhnliche Situationen wie die diesjährige schneller und besser bewältigt werden können.

Politische Massnahmen: Politische Massnahmen:

Förderung des Konsums von Schweizer Milchprodukten: Die BO Milch hat die Grossverteiler aufgefordert, Schweizer Milchprodukte zu bevorzugen, und Swissmilk führt gezielte Fördermassnahmen durch.

Prognosen

Prognosen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch schwierig, da die oben genannten Massnahmen noch keine Wirkung gezeigt haben. Die Produktionsreduktion ist die Massnahme mit der grössten kurzfristigen Wirkung. Sie entlastet auch die Verarbeitungskapazitäten. Für die kommenden Diskussionen im Rahmen der AP 2030+ ist es von entscheidender Bedeutung, den Markt so schnell wie möglich zu stabilisieren. Die Massnahmen müssen daher in den nächsten drei Monaten Wirkung zeigen. Mittelfristig ist der FMV der Ansicht, dass es in der Schweiz zu einem Milchmangel kommen wird und dass es von grösster Bedeutung ist, weiterhin daran zu arbeiten, die bestmöglichen Bedingungen für die Milchproduzentinnen und -produzenten zu schaffen.

Mireille Hirt-Sturny
Vizepräsidentin des FMV

Im Jahr 2025 verzeichnete der Gruyère AOP einen leichten Absatzrückgang in der Grössenordnung von 1,5 %, was etwa 460 Tonnenentspricht und erreichte damit fast 30’700 Tonnen. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf einen Rückgang der Exporte um 7.4 %, zurückzuführen, der auf dem amerikanischen Markt besonders ausgeprägt war. Dieser Markt, auf den fast ein Drittel der Exportmengen entfällt, wurde stark durch den Wechselkurs und die Entwicklung der amerikanischen Zölle auf Schweizer Produkte beeinträchtigt. Die Stabilität des Schweizer Marktes konnte den Schock abfedern. Der Inlandsverbrauch, der etwa 60 % des volumes, des Volumens ausmacht, blieb dynamisch und glich den Rückgang bei den Exporten weitgehend aus. Die Produktionsmengen für Gruyère AOP im Jahr 2025 stehen noch nicht endgültig fest. Sie dürften leicht über denen von 2024 liegen, was zeigt, dass die Gruyère-Branche den industriellen Milchsektor nicht mit Produkten überschwemmt hat.

Für das Jahr 2026 bestehen weiterhin grosse Unsicherheiten, insbesondere in den Vereinigten Staaten, wo die Zollpolitik nach wie vor instabil ist, sowie hinsichtlich der Folgen der Krise im Nahen Osten. Hinzu kommt die Aufwertung des Schweizer Frankens, die die Wettbewerbsfähigkeit im Export beeinträchtigt. Der Gruyère AOP Bio ist mit einer Überkapazität im Verhältnis zum Marktbedarf konfrontiert.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wurden die Produktionsmengen für 2026 auf 97% für den traditionellen Gruyère AOP, 90% für den Gruyère AOP Bio und 100% für den Gruyère d’Alpage AOP festgelegt.

Im Bereich der Werbung feiert die Sortenorganisation Gruyère in diesem Jahr das 25-jährige Jubiläum der Registrierung als AOP mit einer Kampagne, die sich auf die Anforderungen des Pflichtenhefts konzentriert. Der Gruyère AOP ist zudem Partner der Eishockey-Weltmeisterschaften, die vom 15. bis 31. Mai 2026 in Freiburg und Zürich stattfinden. In der Nähe der Eishalle in Freiburg wird ein «Gruyère-Hotspot» eingerichtet.

Auf organisatorischer Ebene neigt sich die Umstrukturierung der Milcheinlieferungen mit einem Erfüllungsgrad von rund 82 %dem Ende zu. Auch in den Berufsverbänden gab es mehrere Veränderungen. Unter den Produzentendelegierten der Sortenorganisation Gruyère hat Benoît Cardinaux seinen Rücktritt angekündigt. Sein Nachfolger wird an der nächsten Delegiertenversammlung des FMV gewählt. Bei Prolait tritt Cyril Bastian die Nachfolge von Didier Roch an, während Vincent Fremyond Vincent Gruet ersetzt. Da sich kein Kandidat für die Übernahme seines Sitzes im Vorstand der IPG gefunden hat, wird Didier Roch sein Engagement um ein weiteres Jahr fortsetzen.

Olivier Isler
Direktor der Sortenorganisation IPG

Die Lagerbestände an Vacherin Fribourgeois AOP beliefen sich Ende 2025 auf 614 Tonnen, was einen Rückgang von 247 Tonnen gegenüber 2024 darstellt. Diese Menge entspricht in etwa der Situation in den Jahren 2019 und 2020.

Die Gesamtproduktion 2025 belief sich auf 3’000 Tonnenund lag damit 5% unter den für dieses Jahr festgelegten Quoten. Dies ist auf den mehrmonatigen Produktionsausfall des Unternehmens CREMO zurückzuführen (Brand im März 2025)

Die aktuelle Situation wird im Vergleich zum Jahresende 2020 und den Lagerbeständen von 620 Tonnen bei einer Produktion von 2'625 Tonnen als gut eingeschätzt.

Die Produktion von Halbhartkäse unter den Mitgliedern ist von 757 Tonnen im Jahr 2019 auf etwa 300 Tonnen im Jahr 2025 gesunkenDiese verbleibende Menge dürfte mit der Unterzeichnung der letzten Vereinbarungen im Laufe des Jahres vollständig abgebaut werden.

Nach einem Rekord von 445 Tonnen Exporten im Jahr 2024 wurden 2025 rund 400 Tonnen exportiert, was ebenfalls ein sehr gutes Ergebnis darstellt. Ein Rückgang der Exporte nach Deutschland und vor allem in die Benelux-Länder wirft dennoch Fragen auf.

was ebenfalls ein sehr gutes Ergebnis darstellt. Ein Rückgang der Exporte nach Deutschland und vor allem in die Benelux-Länder wirft dennoch Fragen auf.

Für das Jahr 2026 3'287 Tonnen Vacherin Fribourgeois AOP zugeteiltund lag damit 150 Tonnen mehr als im VorjahrDiese zusätzliche Menge ist auf die jüngsten Vereinbarungen zurückzuführen. Hier ist grosse Vorsicht geboten, da dies 280 Tonnen mehr sind als die Produktion im Jahr 2025Die Kommission für die Mengenverwaltung hat daher keine Erhöhung der individuellen Quoten bewilligt und muss die Marktentwicklung sehr genau im Auge behalten.

Die Überarbeitung der Reglemente und Statuten ist derzeit im Gange, da seit der Gründung des IPVF und dem Erhalt der AOP keine Anpassungen vorgenommen wurden; sie wird auf der Delegiertenversammlung im Herbst 2026 genehmigt werden.

2025 war das Jahr des 30-jährigen Jubiläums der IPVF und des 20-jährigen Bestehens der AOP. Dieses Jahr endete mit grosser Medienpräsenz und mehreren bedeutenden Veranstaltungen, darunter die World Cheese Awards und der Vaccarinus-Abend in Bern sowie die Messe «Goûts et Terroirs» in Bulle als Ehrengast. Letztere hinterliess aufgrund der Qualität des Standes, der Präsentation der Wertschöpfungskette des Vacherin Fribourgeois AOP, des Films über die Erlangung der AOP und des Restaurants, in dem über 1'300 Fondues serviert wurden, einen besonders bleibenden Eindruck. Alle diese Veranstaltungen fanden in einer geselligen Atmosphäre statt und zeugten von der wachsenden Bekanntheit des Vacherin Fribourgeois AOP in der Schweiz und auf internationaler Ebene. Der Vorstand bedankte sich bei allen Mitarbeitenden des IPVF für ihr Engagement und ihre bemerkenswerte Arbeit während dieses Jubiläumsjahres.

Philippe Bulliard
Mitglied des Verwaltungsrats des FMV

Seit Ende Juni 2025sind Frankreich, Spanien und Italien besonders stark von Ausbrüchen der ansteckenden Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) betroffen. Das Virus wird hauptsächlich durch stechende Insekten übertragen und verursacht bei Rindern hohes Fieber, knotige Hautveränderungen, Ödeme und eine deutliche Verschlechterung des Allgemeinzustands. Neben einem massiven Rückgang der Milchleistung werden Fehlgeburten und Fruchtbarkeitsstörungen festgestellt, und in einigen Fällen kann es auch zum Tod des Tieres kommen. Die Krankheit stellt keine Gefahr für den Menschen dar.

Bislang wurde in der Schweiz noch kein Fall festgestellt. Da jedoch in benachbarten Regionen Frankreichs Fälle bestätigt wurden, wird das Risiko einer Einschleppung des Virus als hoch eingeschätzt.

Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, haben die kantonalen Veterinärämter in enger Zusammenarbeit mit dem Bund Impfkampagnen in den Grenzregionen des Kantons Genf sowie in bestimmten Teilen der Kantone Waadt und Wallis durchgeführt. In diesen festgelegten Gebieten wurden alle empfänglichen Tiere vorbeugend geimpft, um eine «Immunbarriere» zu schaffen und so der Krankheit Einhalt zu gebieten. Ausserhalb dieser Gebiete sind Impfungen nicht zulässig.

Für die Tierhalter bedeutet dies Mehrarbeit und zusätzliche Kosten. Dennoch schützen diese Massnahmen die Schweiz vor einem Ausbruch der Seuche mit schwerwiegenden Folgen: Neben erheblichen Tierschutzproblemen wäre mit massiven wirtschaftlichen Schäden zu rechnen, da die LSD zur Schlachtung der betroffenen Tiere und zu erheblichen Handelsbeschränkungen führt. Einige Länder – ausserhalb der EU – verlangen, dass die in einer Überwachungszone produzierte Milch vor ihrer Weiterverarbeitung pasteurisiert wird, was insbesondere den Spezifikationen für Käse mit hoher Wertschöpfung widerspricht.

Die systematische tägliche Überwachung der Rinderbestände, unabhängig von ihrem Impfstatus, ist entscheidend für die Früherkennung der Krankheit. Denn die Zeitspanne zwischen der Ansteckung und dem Auftreten von Symptomen kann variieren. Es ist unerlässlich, Verdachtsfälle umgehend zu melden. Eine Früherkennung trägt wesentlich dazu bei, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und den hohen Gesundheitsstatus der Schweizer Rinderbestände zu schützen.

Mitte Februar hat dasBundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlossen, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu verbieten. Es handelt sich um eine zusätzliche Massnahme, um die Einschleppung dieser Tierseuche in die Schweiz zu verhindern. Der Entscheid wurde nach eingehenden Gesprächen mit den kantonalen Veterinärämtern und den Landwirtschaftsverbänden getroffen. Die Massnahme betrifft rund 260 Betriebe, die sich hauptsächlich in der Westschweiz befinden. Laut dem Journal Agri sind 6 Freiburger Betriebe und 150 Rinder betroffen.

Die Website zalp.ch est une plateforme destinée aux alpagistes. Axée d’ordinaire sur la main-d’œuvre, elle a ouvert cet hiver une page dédiée au placement de bovins.

Über 99% der Rinderbestände gelten nun als frei von der Bovine Virus-Diarrhoe BVD.

Seit dem 1. November 2024 läuft die letzte Phase der Bekämpfung. In dieser Zeit ist es entscheidend, nur Tiere aus Betrieben zu kaufen, die für BVD freigegeben sind. Nur so kann ein Betrieb zum 1. November 2026 den neuen Status „BVD-frei“ erhalten.

Ab diesem Datum gelten für Betriebe, die nicht den Status „BVD-frei“ haben, Beschränkungen hinsichtlich der Verbringung von Tieren.

Ende Sommer 2024 wurden in der Schweiz erstmals seit mehreren Jahren wieder Fälle von Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) festgestellt, darunter Infektionen mit dem Serotyp BTV-8 und
dem Serotyp BTV-3.

Je nach Serotyp können die Symptome mehr oder weniger ausgeprägt sein. Während Rinder in der Regel mildere Krankheitsverläufe aufweisen als Schafe, verursacht die Krankheit bei beiden Tierarten Tierleid und wirtschaftliche Verluste in Form von Ertragsminderungen, Fehlgeburten und kranke Kälber.

Um die Ausbreitung einzudämmen, haben der Bund und die Kantone die Verfügbarkeit von Impfstoffen im Frühjahr 2025 sichergestellt und die Impfung als Schutzmassnahme empfohlen, insbesondere vor Beginn der Vektorsaison. Der Kostenbeitrag wurde auf 5.60 CHF pro Tier festgelegt und wird im Rahmen der üblichen TVD-Abrechnungen im Laufe des Jahres 2026 ausgezahlt, und zwar für Impfungen, die vor August 2025 gemeldet wurden.

Für einen optimalen Schutz sollte die Grundimmunisierung oder die Auffrischungsimpfung rechtzeitig vor Beginn der Übertragungssaison erfolgen (idealerweise im Januar–März bei Rindern, im Januar–Februar bei Schafen).

Je nach Krankheit oder Tierseuche können die Verluste vom Bund, von den kantonalen Tierseuchenkassen oder von privaten Versicherungen gedeckt werden. Die Tierseuchenverordnung unterteilt Tierseuchen in verschiedene Kategorien. Sie legt zudem für jede Tierseuche fest, wie diese zu bekämpfen ist und wie die Tierverluste zu entschädigen sind.

Bei hochansteckenden Tierseuchen wie der Lumpy-Skin-Krankheit übernimmt der Bund 90% des geschätzten Wertes der Tiere. Bei Tierseuchen, die bekämpft, ausgelöscht und überwacht werden müssen, wie beispielsweise die Blauzungenkrankheit oder die Bovine Virus-Diarrhoe, entschädigt der Kanton je nach Tierseuche und Kanton maximal 60 bis 90% des Wertes der Tiere.

Das Gesetz sieht keine Entschädigung für Ertragsausfälle, den Gesamtwert der Tiere oder sonstige Mehrkosten vor. Angebote privater Versicherer schliessen diese Lücke teilweise. Die Tierversicherung der Schweizer Hagel bietet beispielsweise einen umfassenden Versicherungsschutz für Rinder, Schweine und Geflügel, bei dem Ertragsausfälle, der Wert der Tiere und Mehrkosten versichert werden können.

Andrea Wiedmer
USP
(Bearbeitung durch Sabine Guex, Direktorin FMV)

Der Rückgang des Preises für Industriemilch belastet die Liquidität der Milchbetriebe. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann der Betriebsleiter ausnahmsweise beim Kanton beantragen, die Rückzahlung einer Jahresrate aufzuschieben. Damit ein solcher Antrag bewilligt wird, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die fristgerechte Einreichung. Grangeneuve listet die Anforderungen hier.

Sabine Guex
Direktorin des FMV


de_DE